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§ 16 EStG,Betriebsaufgabe,Betriebsaufspaltung

Unternehmer betreibt in der Rechtsform einer GmbH ein Dentallabor. Diese GmbH ist entstanden durch Einbringung in eine GmbH unter Zurückbehaltung der Immobilie. Wir haben heute klassisch eine Betriebsaufspaltung. Unternehmer ist zu 100 % Gesellschafter der GmbH. Die GmbH soll zum 31.12.2023 aufgelöst werden. Geschäftsjahr der GmbH 1.10. - 30.09. Die GmbH hat einen Gewinnvortrag von ca. 300.000 €. Ist bei der Liquidation der Gewinnvortrag vorher noch auszuschütten ? oder kann die Gewinnausschüttung auf die Jahre 2023 und 2024 verteilt werden. Wenn die Liquidation der GmbH zum 31.12.23 angemeldet wird, ist dann auch die Betriebsaufspaltung nicht mehr gegeben und das Gebäude müsste unter Aufdeckung der stillen Reserven aus dem Betriebsvermögen zum 31.12.2023 entnommen werden. Oder macht es vielleicht Sinn den Liquidationszeitpunkt auf den 2.1.2024 zu legen und eine Gewinnausschüttung in 2023 noch vorzunehmen und die Auflösung der Betriebsaufspaltung im Jahr 2024 zu haben. Die stillen Reserven in der Betriebsaufspaltung sind beim Gebäude und betragen ca. 400.000 € und der Unternehmer könnte aufgrund seines Alters den ermäßigten Steuersatz (bisher noch nicht beantragt) bekommen. Freibetrag nach § 16 4 EStG entfällt. Ich bitte um Beurteilung des Sachverhalts sofern Rückfragen sind erreichen Sie mich unter meiner Durchwahl 08247/9926510 Vielen Dank Werner Zimmermann
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