Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Sonderbetriebsvermögen,Gewinnausschüttung

KR hält 50% die Anteile an der WR GmbH im Sonderbetriebsvermögen der RG GmbH & Co. KG, an der er ebenfalls zu 50% beteiligt ist. Die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung gelten als erfüllt. KR erhält aus der WR GmbH eine inkongruente Gewinnausschüttung in Höhe von 2,05 Mio. EUR im Vorfeld der Veräußerung seiner Anteile. Die Ausschüttung soll in 7 Jahresraten jeweils zum 31.12.e.J. ausgezahlt werden, d.h. die Fälligkeit des Zuflusses wird verschoben und KR bezieht die daraus resultierenden Einkünfte grundsätzlich nach § 15 EStG erst in den folgenden Jahren. Im Anschluss an die Beschlussfassung über den Gewinnverwendungsbeschluss veräußert KR die Anteile an der WR GmbH und erzielt Einkünfte nach § 15 EStG (bzw. § 17 EStG) aufgrund der vorliegenden Betriebsaufspaltung, die dadurch beendet wird. Zudem veräußert er seine Anteile an der RG GmbH & Co. KG, um aus dem Unternehmen auszusteigen. Nun stellt sich die Frage, welche Einkunftsart KR aus der beschlossenen Gewinnausschüttung aus der WR GmbH hat, wenn die Betriebsaufspaltung beendet wurde, aber er noch Zahlungen aus der Zeit der Betriebsaufspaltung in den nächsten 7 Jahren zu erwarten hat. Sollte es sich um Einkünfte nach § 15 EStG handeln, wären diese mangels Anwendbarkeit des Schachtelprivilegs aus § 9 Nr. 2a GewStG gewerbesteuerpflichtig? Welche steuerlichen Konsequenzen insgesamt sind zu erwarten?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen