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§ 17 EStG,Darlehensverzicht

Ein Gesellschafter hat an die GmbH nachrangige Darlehen in Höhe von 4.100.000 € gewährt. Das Stammkapital beträgt 25.000 €. Mit den nachrangigen Darlehen wurden im Zeitraum 2019 – 2023 regelmäßig die Verluste der Gesellschaft abgedeckt. Die Gesellschaft ist bis heute defizitär. Das Unternehmen soll nun zu einem Kaufpreis von 0 € verkauft werden und zuvor/gleichzeitig die Strukturen bereinigt werden. Hierzu soll ggf. auf die Rückzahlung der nachrangigen Darlehen verzichtet werden. Der Verlustvortrag der Gesellschaft soll möglichst erhalten werden. Die Darlehen sollen auf Ebene des Gesellschafters möglichst als Anschaffungskosten der Beteiligung Berücksichtigung finden können. Fragen: Ist eine Berücksichtigung der Darlehensverluste als Anschaffungskosten durch einen Darlehensverzicht möglich (§17 EStG) ? Kann auf ein nachrangiges Darlehen ein Verzicht ausgesprochen werden? Wann sollte ein Verzicht ausgesprochen werden (im Verkaufsvertrag / vor dem Abschluss eines Kaufvertrages)? Erfolgt durch den Verzicht ein steuerbarer Vermögenszufluss beim Gesellschafter? Handelt es sich durch den Verzicht auf Ebene der Gesellschaft um eine verdeckte Einlage? Bleibt durch einen Verzicht ein eventueller Verlustvortrag bei der Gesellschaft erhalten? Welche Alternative gäbe es zu einem Verzicht, um die steuerlichen Vorteile auf Ebene des Gesellschafters (Ziel: Anerkennung als Anschaffungskosten) zu erreichen?
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