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Sonderbetriebsvermögen vs. mitunternehmerische Betriebsaufspaltung,§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Wir erbitten Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt: Unsere Mandantin ist Mehrheitseigentümerin einer Apotheken-OHG (80 %) und zu 50% an einer vermögensverwaltenden Grundstücks-GmbH & Co. KG beteiligt. Für außergewöhnliche Geschäftsvorfälle sieht der Gesellschaftsvertrag Einstimmigkeit vor. Die Grundstücks-GmbH & Co. KG hat im Jahr 2022 eine Gewerbeeinheit erworben und beabsichtigt, diese Einheit an die Apotheken-OHG zu vermieten. Unsere Mandantin möchte, dass das Grundstück zukünftig nicht steuerlich infiziert wird. Fragen: 1. Besteht durch die Vermietung der Immobilie das Risiko, das Grundstück/die vermögensverwaltende GmH & Co. KG gewerblich zu infizieren? 2. Muss das Grundstück, wenn eine Infektion vorliegt, bilanziell weiterhin in der Grundstücks-GmbH & Co. KG ausgewiesen werden? 3. Gibt es bezüglich der vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG in dieser Konstellation andere Risiken, die zu berücksichtigen wären?
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