Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Photovoltaikanlagen,Steuerbefreiung ab 2022,§ 3 Nr. 72 EStG

Unser Mandant hat drei PV-Anlagen: Anlage 1: 35,10 kW – Anlage auf Geschäftsgebäude Anlage 2: 9,3 kW – Anlage auf privatem Wohnhaus Anlage 3: 15,0 kW – Anlage auf privatem Wohnhaus Ab 2022 werden PV-Anlagen von der ESt befreit, wenn diese unter 30 kW liegen. In unserem obigem Beispiel liegt die Anlage 1 darüber, die Anlagen 2 + 3 liegen jedoch darunter. Wie würden Sie die Lage beurteilen: Kann unser Mandant alle Anlagen befreien lassen, da die gesamten kW unter der Grenze von 100 kW sind, oder kann unser Mandant nur die Anlagen 2 + 3 befreien lassen? Ein BMF-Schreiben zur Ertragsteuer liegt meines Wissens noch nicht vor.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen