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Vermögensverwaltung,Gewerbe

Eine vermögensverwaltende GmbH, die bisher von der Gewerbesteuer befreit ist, hat die Möglichkeiten, Lizenzen zum Vertrieb von Waren in Deutschland zu erwerben und darf dann die Lizenzen auch weitervergeben. Ein Handel mit den Waren, der von der Lizenz abgedeckt wäre, erfolgt nicht. Fraglich ist, ob das Halten von Lizenzen und Vergeben von Lizenzen noch vermögensverwaltend ist.
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