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Verpächterwahlrecht,Entnahme,wesentliche Betriebsgrundlage

Sehr geehrter Gutachter, mein Mandant hat einen ruhenden Schreinereibetrieb. Nach 7 Jahren gibt es nun einen Wechsel des Pächters. Der neue Pächter möchte nicht die gesamte Fläche nutzen. Mein Mandant möchte einen großen Raum (ca. 1/3 der Gesamtfläche) daher zukünftig privat nutzen. Ist es möglich diese Fläche anteilig zu entnehmen, ohne die Betriebsverpachtung insgesamt zu gefährden? Danke und Gruß Storch
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