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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Einheitlicher Betrieb

Es liegt eine Betriebsaufspaltung vor (Gesellschafter ist zu 100 % an einer GmbH beteiligt). Auf dem im Eigentum des Gesellschafters befindlichen und an die GmbH vermieteten Betriebsgebäude wird eine Photovoltaikanlage errichtet. a. Der erzeugte Strom wird zu über 50 % an die eigene GmbH weitergeliefert. b. Der erzeugte Strom wird zu weniger als 50 % an die eigene GmbH weitergeliefert. Liegt in beiden Fällen ein eigenständiges Unternehmen „Photovoltaikanlage“ vor, oder ist bei über 50 % von einem Unternehmen – Stromerzeugung und Vermietung (BA) – auszugehen?
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