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Betriebsaufspaltung und JStG 2022,Stromlieferung von BesitzU an BetriebsU

Ich habe einen klassischen Fall der Betriebsaufspaltung. Besitz-UN ist ein Einzelunternehmen, dass ein Grundstück an die Betriebs-GmbH vermietet. Personelle Verflechtung ist unstrittig. Auf dem Gebäude befindet sich auch eine Photovoltaikanlage < 30kWp. Der Strom wird überwiegend in der Produktion des Betriebsunternehmens verbraucht (>50%). Aufgrund des Trennungsprinzips gehe ich von zwei separaten Gewerbebetrieben aus und somit von keiner Zuordnung um Betriebsvermögen der Betriebs-GmbH. Die Zuordnung zum Besitz-Einzelunternehmen führt nach meiner Auffassung dazu, dass der verkaufte Strom im Einzelunternehmen steuerfrei ist und gleichzeitig kein Betriebsabzugsverbot auf Seiten der Betriebs-GmbH vorliegt. Der Strom wird insgesamt vom Besitz-UN an das Betriebs-UN veräußert, auch der fremde Netzbezug wird vom Besitz-UN erworben und dann insgesamt an das Betriebs-UN abgerechnet. Bezüglich des selbst produzierten Stroms liegt eine Steuerbefreiung n. § 3 Nr.72.EStG vor. Der Fremdbezug wirkt sich als durchlaufender Posten kaum aus. Ich bitte um eine Überprüfung der Rechtsauslegung und um Anmerkung bei anderer Subsumtion.
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