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Gewerblicher Grundstückshandel,Zählobjekt

Unsere Mandanten, das Ehepaar S und M, haben in den vergangenen Jahren bereits folgende Grundstücke veräußert/übertragen: 1. im Jahr 2015 ein selbst zu Wohnzwecken genutztes Haus (Eigentümer S und M je 50 %), 2. mit Überlassungsvertrag vom 06.01.2020 hat S dem M ein Grundstück (selbst genutztes Ferienhaus) übertragen, 3. laut Kaufvertrag vom 08.10.2020 Veräußerung vermietetes Ferienhaus (Eigentümer 100 % S). Die Eheleute planen, im Jahr 2023 eine vermietete Eigentumswohnung (Eigentümer S 10 % und M 90 %) und das zurzeit noch selbst genutzte Wohnhaus zu veräußern. Uns stellt sich nun die Frage, ob damit die Drei-Objekt-Grenze überschritten wird und ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt.
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