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Betriebsvermögen,Zurechnung

Unser Mandant betreibt ein Einzelunternehmen in Form eines Freizeitcamps inkl. Übernachtungsmöglichkeiten. Um die Möglichkeiten von Übernachtungen zu erweitern, hat die Ehefrau ein Haus gekauft und an den Ehemann vermietet, der dies im Rahmen seines Einzelunternehmens weitervermietet. Nach dem Tod der Ehefrau gehört das Haus der Erbengemeinschaft, an der unser Mandat mit 50 % beteiligt ist. Das Gebäude wird weiterhin an unseren Mandanten vermietet, der dieses im Rahmen seines Einzelunternehmens weitervermietet. Wurde das Gebäude und der GruBo ab dem Tod der Ehefrau anteilig zu notwendigen Betriebsvermögen? Welche Einkünfte erzielt unser Mandant durch die Vermietung im Rahmen der Erbengemeinschaft?
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