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Nießbrauch,Betriebsvermögen,Betriebsausgaben

Frau D hat von ihrem Onkel ein Haus unentgeltlich überlassen bekommen. In einem späteren Verfahren wurde Sie verpflichtet ihrer Cousine A im 1. OG des Hauses ein unentgeltliches Wohnungs- und Mitbenützungsrecht auf Lebensdauer zu gewähren. Dies wurde auch vertraglich beim Notar festgehalten. Da die Cousine A bisher noch nie von ihrem Recht Gebrauch gemacht hat, nutzt Frau D diesen Raum für die Ausübung ihrer freiberuflichen Tätigkeit. Die Räumlichkeiten könnten aber jederzeit für die Cousine A geräumt werden. Fragen: 1) Kann Frau D die anteiligen Hauskosten für den betriebliche genutzten Raum als Betriebsausgaben geltend machen? 2) Besteht die Gefahr, dass der Raum trotz des dinglichen Nutzungsrechtes Betriebsvermögen werden kann, wenn die Geringfügigkeitsgrenze von 20.500 € überschritten ist?
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