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Gewinnermittlung,§ 4 Abs. 3 EStG,Abfluss der Franchisegebühr,Einmalbetrag und laufende Beträge

Ein Mandant erzielt den Gewinn zulässig gem. § 4 Abs. 3 EStG und zahlt an den Leasinggeber eine einmalige Frachnisegebühr in Höhe von 10.000 € für einen Zeitraum von fünf Jahren und laufende Franchisegebühren in Höhe von 150 € monatlich. Ist die Verteilung der Gebühr (10.000 €) auf fünf Jahre zulässig, oder muss der volle Betrag im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe angesetzt werden?
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