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gewerblicher Grundstückshandel,Renovierung,Zählobjekt

Ist der Verkauf des Grundstücks im Jahr 2023 steuerpflichtig? Handelt es sich um gewerblichen Grundstückshandel? Sachverhalt: Das Grundstück wurde am 30.09.2011 gekauft, mit zwei Häusern (1 und 1a) bebaut und am 30.11.2015 fertiggestellt. Das eine Haus hat der Mandant mit Fertigstellung selbst bezogen und im Jahr 2022 verkauft, und es ist daher nicht steuerpflichtig. Das zweite Haus soll nun auch verkauft werden. Es wurde von Anfang an vermietet. Die nächsten Monate wird es renoviert und zum Jahresende veräußert. Anschließend würde der Mandant das Objekt ca. ein bis zwei Monate noch renovieren. Einzeln gesehen ist die Veräußerung ebenfalls nach zehn Jahren und damit steuerfrei. Darüber hinaus hat er ein vermietetes Haus im Jahr 2015 steuerfrei veräußert.
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