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Verlosung,Geschenk

Mein Mandant betreibt einen Gastronomiebetrieb und möchte aus Werbezwecken folgende Aktion durchführen: Er verlost eine Hochzeitsfeier bis zu 80 Teilnehmern an denjenigen, der innerhalb des nächsten Jahres am häufigsten in seinem Betrieb als Kunde essen geht. Das Essen wird regulär bezahlt, der Kunde erhält einen Stempel. Nach einem Jahr wird die Anzahl der Besuche gezählt. Wie wird diese „Verlosung“ umsatzsteuerlich und einkommensteuerlich bei meinem Mandanten und beim Kunden behandelt?
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