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Anwendung von § 3 Nr. 72 EStG,Anwendung von § 12 Abs. 3 UStG

Der Einzelunternehmer H (im Folgenden EU H) besitzt eine Kfz-Werkstatt mit Waschpark und diversen Pkws. Gebäude, Anlagen und Pkws vermietet EU H an die H-GmbH. Es besteht eine Betriebsaufspaltung. EU H ist zu 76 % an der H-GmbH beteiligt und Geschäftsführer der H-GmbH. Der EU H erstellt jährlich Einnahmeüberschussrechnungen und ist kein Kleinunternehmer. Die H-GmbH bilanziert und ist ebenfalls keine Kleinunternehmerin. EU H bestellt im Jahr 2022 je eine Photovoltaikanlage für das Dach des Werkstattgebäudes mit 24,71 kWp und eine Photovoltaikanlage für das Dach der Waschanlage mit 24,71 kWp zum Eigenverbrauch und zur Stromeinspeisung. In der Rechnung ist 19 % USt ausgewiesen (Rechnung/Zahlungsaufforderung vom 29.11.2022). Die Abschlussrechnung datiert vom 17.01.2023 (Zusatz: Liefer- und Leistungsdatum entspricht dem Belegdatum) und ist auch mit 19 % USt fakturiert. Die Installation der PV-Anlagen ist am 17.01.2023 abgeschlossen. Das Abnahmeprotokoll datiert vom 25.11.2022. Die Inbetriebnahme datiert vom 19.01.2023 (auf die GmbH). Im Markenstammregister ist die H-GmbH als Betreiber der Anlage eingetragen. Die Anlagen werden ab 2023 von dem EU H an die GmbH vermietet. Bisher sind noch keine Abrechnungen bezüglich der Einspeisung zugegangen. EU H: Zählt die Vermietung der PV-Anlage an die H-GmbH zum „Betrieb der PV-Anlage“ im Sinne des § 3 Nr. 72 EStG? Sind Werkstatt und Waschpark Gebäude im Sinne des § 3 Nr. 72a EStG, oder sind diese Gebäude im Sinne des § 3 Nr. 72b EStG? Sind Werkstatt und Waschpark ggf. jeweils Gewerbeeinheiten, für die die kWp-Grenze von 15 kWp gilt? Gelten die Grenzen im § 3 Nr. 72 EStG von 30 kWp bzw. 15 kWp pro PV-Anlage? Kann im EU H für die Anschaffung der PV-Anlagen ein IAB gebildet (im Veranlagungszeitraum 2022) werden, und ist die §-7g-Abschreibung möglich? Sind alle Ausgaben, die im EU H für die PV-Anlagen anfallen, bei dem EU H als Betriebsausgaben abziehbar? Kann von dem EU H aus den Rechnungen für die PV-Anlagen Umsatzsteuer gezogen werden? Ist die Vermietung der PV-Anlagen an die H-GmbH mit 19 % der Umsatzsteuer zu unterwerfen? H-GmbH: Sind die Mietaufwendungen für die PV-Anlage bei der GmbH als Betriebsausgaben abziehbar? Ist aus den Mietaufwendungen für die PV-Anlage der Vorsteuerabzug möglich? Sind die Einnahmen aus der Stromeinspeisung der Umsatzsteuer zu unterwerfen?
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