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§ 5 Abs. 7 Satz 5 EStG,Auflösungszeitraum,Auflösungshöhe

Die A-GmbH hat im Rahmen eines Asset-Deals am 01.01. Pensionsverpflichtungen übernommen. Für die Übernahme der Verpflichtung hat die A-GmbH einen Betrag von 1.000 € erhalten („Anschaffungskosten“). Zum 31.12. beträgt der steuerliche Teilwert nach § 6a EStG 500 €. Nach § 5 Abs. 7 EStG kann die Differenz (1.000 € – 500 €) zu 14/15 (also 467 ) in eine Rücklage eingestellt werden, die in den folgenden 14 Wirtschaftsjahren jeweils mit mindestens 1/14 gewinnerhöhend aufzulösen ist (Auflösungszeitraum). Frage: Kann der Auflösungsbetrag in jedem Jahr neu festgelegt werden, solange er mindestens 1/14 beträgt, oder muss der Betrag gleichmäßig (sprich: gleicher Betrag in jedem Jahr) sein? Im Haufe Kommentar (HI11393361) zum BMF-Schreiben vom 30.11.2017, IV C 6, wird auf eine gleichmäßige Verteilung hingewiesen, allerdings kann ich diese Verpflichtung sonst nicht finden.
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