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Pensionszusage,KG,Bilanzberichtigung

In der Bilanz einer GmbH & Co. KG ist eine Pensionsrückstellung mit rund 450.000 € passiviert. In der Bilanz der Vorjahre ist diese Rückstellung jeweils enthalten. Die Pensionszusage wurde nicht von der GmbH, sondern von der KG an den Gesellschafter (er ist auch Geschäftsführer der GmbH und der einzige Kommanditist) gegeben. In den ganzen Jahren ist keine entsprechende Sonderbilanz gemacht worden, so dass also im Laufe der Jahre die Zuführung zur Pensionsrückstellung jeweils als Aufwand verbucht worden ist. Das ist meines Erachtens vom Vorberater falsch gemacht worden, da bei einer Personengesellschaft dem Gesellschafter (Geschäftsführer) keine Pensionszusage steuerlich erfolgswirksam gegeben werden kann. Wenn der Sachverhalt dem Finanzamt offengelegt würde, dann wäre meines Erachtens jetzt die entsprechende Sonderbilanz zu erstellen mit der Folge, dass die Sonderbilanz zu einem laufenden Gewinn in Höhe der Pensionsrückstellung führen würde. Sehe ich das richtig? Nun gibt es einen Gedanken, dass der Gesellschafter auf diese Pensionszusage verzichtet. Dies würde genauso zu einem entsprechenden Gewinn in der Gesellschaft führen. Mit dem Gewinn, der natürlich zu versteuern wäre, könnte ein negatives Kapitalkonto des Gesellschafters ausgeglichen werden, und damit wäre auch die „Zeitbombe“ mit der falschen Behandlung der Pensionszusage erledigt. Sehe ich das richtig? Es dürfte wohl auch keinen Weg geben, zu einer ermäßigten Besteuerung zu kommen. Denn der Betrieb kann jetzt ja nicht einfach aufgegeben werden und selbst im Rahmen einer Betriebsaufgabe bestünde meines Erachtens Gefahr, dass die Situation mit der Pensionszusage erkannt wird und als laufender Gewinn und nicht nicht als begünstigter Aufgabe-Gewinn gerechnet wird. Oder gibt es irgendeine Idee für eine begünstigte Besteuerung?
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