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Schaffung von Betriebsvermögen bei vermögensverwaltenden Gesellschaften,Verwaltungsvermögen (Ausnahme bei Betriebsaufspaltung),§ 15 EStG

Fall 1: A besitzt als Alleineigentümer Immobilie, welche als wesentliche Betriebsgrundlage an seine GmbH (A 100 %) verpachtet wird. Betriebsaufspaltung. Zur Vermeidung einer zwangsweisen Aufgabe der Betriebsaufspaltung soll das Besitzunternehmen (bisher EU) in eine GmbH & Co. KG umgewandelt werden. Was ist bezüglich – Buchwertfortführung, – Bilanzierung der A-GmbH-Anteile, – Grunderwerbsteuer, – künftigen Beteiligungen von Kindern in der GmbH & Co. KG zu beachten? Wie ist der Ablauf dieser Umwandlung? Fall 2: A (25 %) und B (75 %) GbR besitzt eine Immobilie, welche an die A-GmbH (A 100 %) verpachtet wird. Dies erfolgt im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. A und B sind nicht verheiratet, leben aber in einem Haushalt und haben gemeinsame Kinder, u.E. keine Betriebsaufspaltung. Bezüglich künftiger Vermögensübertragungen soll die vermögensverwaltende GbR in eine vermögensverwaltende KG umgewandelt werden. Was ist bezüglich – Bilanzierungspflicht, – Grunderwerbsteuer, – künftigen Beteiligungen von Kindern in der vermögensverwaltenden KG zu beachten? Wie ist der Ablauf dieser Umwandlung?
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