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Realteilung einer Berufsausübungsgemeinschaft,§ 16 Abs. 3 S. 2 ff. EStG,Übertragung auf Schwesterpersonengesellschaften

Eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft BAG bestehend aus sechs Gesellschaftern ist an drei örtlich getrennten Standorten tätig. Die Standorte haben dabei unterschiedliche Größen hinsichtlich der Patientenzahlen. Es ist geplant, die BAG im Rahmen einer Realteilung aufzuteilen. Dabei soll jeder Standort von jeweils zwei Gesellschaftern im Rahmen einer neuen BAG weitergeführt werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass nach Realteilung einzelne Patienten einen jeweils anderen Standort aufsuchen, so dass es bei unterschiedlichen Größen der Praxen bleiben wird. Das materielle Vermögen wird zwischen den Standorten teilweise ausgetauscht. Ist hier eine Buchwertfortführung i.S.d. Realteilung möglich, oder steht dem § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG entgegen, weil eine Übertragung auf eine andere GbR erfolgt? Die Besteuerung der stillen Reserven ist weiter sichergestellt, es verbleibt bei MU-Anteilen.
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