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Betriebsaufspaltung,Arbeitszimmer

Meine Mandanten sind Eheleute, die im Dezember 2022 zu je 50 % ein Haus gekauft haben. Im Juli 2022 hatte der Ehemann den operativen Geschäftsbetrieb seiner GmbH (A) an eine fremde GmbH (B) verpachtet und ist mit seiner GmbH (A) aus den bis dahin fremd angemieteten Räumlichkeiten ausgezogen. Der Ehemann erhält ein Gehalt als Gesellschafter-Geschäftsfüher der A GmbH und seine Ehefrau ist ebenfalls noch dort angestellt. Die A-GmbH erwirtschaftet jetzt nur noch die Pachteinnahmen aus dem Vertrag mit der B-GmbH. Nunmehr stellt sich die Frage, ob die Gefahr einer Betriebsaufspaltung besteht, wenn der Ehemann in dem im Dezember gekauften Haus ein Arbeitszimmer geltend machen würde bzw. die Eheleute im Keller ihres Hauses Räumlichkeiten an die A-GmbH zur Aufbewahrung der Unterlagen vermieten würden.
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