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Einkommensteuer,Steuerbefreiung,PV-Anlage

Die Eheleute MF sind Eigentümer eines Hauses zu je 50 %. Die Eheleute vermieten als Grundstücksgemeinschaft (umsatzsteuerfrei) Räume an die Ehefrau, die darin eine Freiberuflerpraxis (ohne USt) betreibt. Andere Räume sind an den Ehemann (umsatzsteuerpflichtig/optiert) vermietet, der darin ebenfalls einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht. Die Umsätze des EM unterliegen keiner Umsatzsteuerbefreiung. Die entsprechenden jeweils anteiligen hälftigen Grundstücks- und Gebäudeanteile sind in den jeweiligen Betriebsvermögen aktiviert. Die Eheleute planen die Errichtung einer PV-Anlage auf ihrem gemeinsamen Objekt. Die genaue Größe steht noch nicht fest. Technisch bedingt werden es aber weniger als 30 kWp sein. Der erzeugte Strom soll teilweise privat und teilweise betrieblich (in den beiden Freiberuflerpraxen) verwendet werden; der Überschuss wird ins öffentliche Netz eingespeist. Die Anschaffung eines Stromspeichers ist vorerst nicht geplant. Frage(n): 1) Wie ist der Sachverhalt ertragsteuerlich zu beurteilen? 2) Wie ist der Sachverhalt umsatzsteuerlich zu beurteilen, insbesondere der Eigenverbrauch privat/betrieblich? 3) Welche Möglichkeiten haben EM bei der Frage, wer Betreiber der Anlage werden soll? Ist hier etwas vorteilhaft? Und wie lässt sich eine ggf. drohende gewerbliche Infizierung der jeweiligen freiberuflichen Einkünfte vermeiden (oder ist dieses Problem gelöst?)?
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