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Betriebsaufspaltung,Photovoltaikanlage,Wesentliche Betriebsgrundlage

Unser Mandant ist alleiniger Geschäftsführer, Gesellschafter einer GmbH, diese GmbH hat als alleinige gewerbliche Tätigkeit den Betrieb von PV-Anlagen. Diese PV-Anlagen befinden sich auf dem Dach sowie auf dem Grundstück einer gewerblich genutzten Immobilie. Diese Immobilie befindet sich im Besitz des alleinigen Gesellschafters der GmbH. Die Immobilie wird an eine zweite GmbH vermietet, dessen alleiniger Gesellschafter der Vater ist, unser Mandant ist Geschäftsführer der zweiten GmbH, des Weiteren betreibt er ein Einzelunternehmen. Ist durch diese Konstellation eine Betriebsaufspaltung entstanden und ist dadurch die Beteiligung notwendiges Betriebsvermögen geworden? Sind weitere Teile der Immobilie dadurch zum Betriebsvermögen geworden?
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