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Haftungsvergütung,Angemessenheit

An der KG S sind die Eheleute W (55 %) und I (45 %) beteiligt. Nicht am Gewinn und Vermögen beteiligte Komplementärin ist die GmbH K mit einem Stammkapital von 25.000 €. An der K sind wiederum I (75 %) sowie die gemeinsamen Söhne M (12,5 %) und D (12,5 %) beteiligt. Die K erzielt ausschließlich Vergütungen aus der Haftungsübernahme bei der S in Höhe von derzeit jährlich 2.500 €. Frage 1: Welche ertragsteuerlichen Folgen ergeben sich für alle Beteiligten, sofern die bisherige Haftungsvergütung unangemessen niedrig ist? Abwandlung: Die Haftungsvergütung für die K soll nunmehr auf 240.000 € p.a. bzw. monatlich 20.000 € erhöht werden. Frage 2: Kann die Erhöhung der Haftungsvergütung vor dem Hintergrund angemessen sein, dass die Umsätze der S in den letzten Jahren stark gestiegen sind? Frage 3: Bitte erläutern Sie die ertragsteuerlichen Folgen für alle Beteiligten in folgenden Fällen: – Die Haftungsvergütung für die K (240.000 €) ist nunmehr unangemessen hoch. – Die Haftungsvergütung für die K (240.000 €) ist angemessen.
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