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§§ 16,34 EStG,Ein-Objektbeschränkung bei der Tarifermäßigung und Gestaltungen

Nach § 34 Abs. 3 Satz 5 EStG gibt es den ermäßigten Steuersatz für den Veräußerungsgewinn aus einer Beteiligung nur einmal. Meine Mandantin hält aber fünf GmbH-&-Co.-KG-Beteiligungen, von denen vier im Sommer 2023 mit Gewinn verkauft werden sollen. Gibt es eine Möglichkeit, die Beteiligungen (die Beteiligungsverhältnisse sind in allen Gesellschaften gleich und die Komplementär-GmbH wird ebenso beherrscht) so zusammenzufassen dass der ermäßigte Steuersatz für den gesamten Veräußerungserlös zur Anwendung kommt?
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