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Betriebsausgabe,Limited,UK

Sehr geehrtes Taxpertise-Team, wir möchten Sie bitten, nachfolgenden Sachverhalt zu beurteilen: Unsere Mandantin ist eine GmbH mit Sitz in Deutschland. Sie hat einen Servicevertrag mit einer Firma mit Sitz in Großbritanien abgeschlossen. Diese Firma wird als UK Ltd geführt, ansonsten hat die britische Firma die gleichlautende Firmenbezeichnung wie die GmbH mit Sitz in Deutschland. Keiner der GmbH-Gesellschafter ist Gesellschafter der UK Ltd. Der Gesellschafter der UK Ltd ist ein Brite und steht lediglich in einer Geschäftsbeziehung mit der GmbH. Sämtliche Einkünfte der UK Ltd stammen aus der Geschäftsbeziehung mit der GmbH in Deutschland, die UK ist ausschließlich für die GmbH in D tätig. Die UK Ltd wurde gegründet als Vertriebs- und Kundendienstbüro für Produkte der GmbH aus Deutschland. Die Produkte wurden hauptsächlich an Kunden in GB, Irland und USA geliefert. Als Entgelt wurde im Servicevertrag ein monatlich fester Betrag i. H. v. 5.156,10 GBP vereinbart, der jährlich zu überprüfen ist. Bei Umsätzen über 1 Mio € wird zusätzlich ein Bonus bezahlt. Gegen Nachweis übernimmt die GmbH in D zusätzlich Reisekosten, Büromiete, Büroausstattung etc. Im Servicevertrag wurde außerdem geregelt, dass der Eigentümer der UK Ltd Anspruch auf bezahlten Urlaub hat. Der Servicevertrag konnte mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Bei einer Vertragsbeendigung sollten ungenutzte Urlaubsansprüche und ausstehende Auslagen erstattet werden. Das Eigentum der UK Ltd sollte bei Vertragskündigung zum Preis von 1 Euro auf die GmbH übergehen. Das von der UK Ltd monatlich in Rechnung gestellte Entgelt wurde bei der GmbH als Betriebsausgabe erfasst. Der Betriebsausgabenabzug ist unstrittig. Am 25. März des Jahres 2019 wurde der Servicevertrag mit der UK Ltd durch die GmbH gekündigt, die Kündigung erfolgte zum 30.06.2019. Als offizielles Enddatum des „Arbeitsverhältnisses“ des Eigentümers der UK Ltd wurde der 31.03.2019 bestimmt. Die UK Ltd sollte unverzüglich zum 31.03.2019 durch den britischen Gesellschafter liquidiert werden. Laut Kündigungsvereinbarung erhält die UK Ltd noch eine 4-monatige Abstands- / Abfindungszahlung i. H. v. 4 x 5.156,10 GBP = 20.624,40 GBP (für den Zeitraum vom 01.03.2019 bis 30.06.2019). Diesen Betrag stellte die UK Ltd der GmbH in Rechnung. In der Kündigung des Servicevertrages wurde ebenfalls vereinbart, dass die GmbH sich verpflichtet, alle mit der Schließung des britischen Unternehmens anfallenden Kosten zu übernehmen. Wegen des BREXIT wurde der 1 Euro für das Eigentum der UK Ltd nicht bezahlt, das Eigentum ging nicht auf die GmbH über. Kann die Abfindungszahlung als Betriebsausgabe bei der GmbH in D geltend gemacht werden bzw. ist die Zahlung i. H. v. 20.624,40 GBP abzugsfähig? Muss hier in irgendeiner Art und Weise das Außensteuergesetz (§ 1) berücksichtigt werden oder schließen andere Gesetze oder Paragrafen den Betriebsausgabenabzug aus? Auf Grund welcher Gesetzesgrundlage ist die Zahlung als Betriebsausgabe abzugsfähig?
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