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sonstiges,schwimmende Ware,Bewertung

Hallo, ich habe einen Mandaten, der am 20.12. des Jahres XY Wareneinkauf getätigt hat. Der Wareneingang wurde gebucht und und bezahlt. Der Wareneingang ist allerdings erst nach dem Bilanzstichtag, am 10.01. erfolgt. Wird diese Ware zum Bilanzstichtag 31.12. in der Inventur berücksichtigt ? Wie verhält sich die Bewertung steuerrechtlich als auch handelsrechtlich zum 31.12.? Viele Grüße Katharina Zänker
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