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Betriebsaufspaltung,personelle Verflechtung

Der A hält über 50% an der X GmbH. Der A ist ebenfalls an der A GmbH & Co. KG beteiligt, welche Grundstücke an der an die X GmbH überlässt. Die Anteile an der X GmbH gehören zum SBV der A GmbH & Co. KG. Der A bringt 30% der Anteile an der X GmbH in seine Y GmbH ein, so dass er nicht mehr unmittelbar über 50% an der X GmbH hält. Zwischen dem A und der Y GmbH besteht eine Stimmrechtsbindung betreffend Entscheidungen der X GmbH. Unmittelbar- und mittelbar hält der A noch über 50% der Anteile. Fragen: 1.) Führt die Einbringung der Anteile der X GmbH in die Y GmbH zur Entnahme des GmbH Anteils aus dem SBV der Y GmbH & Co. KG 2.) Wenn ja, wie kann die Entnahme verhindert werden?
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