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§ 7g EStG,§ 20 Abs. 2 Satz 2 UmwStG

guten Tag und folgende Frage mit der Bitte um Beantwortung: eine Mandantin hat eine Einzelfirma (Taxi) und ist an einer Taxi GmbH zu einem Drittel beteiligt. Jetzt im Jahr 2022 soll in der Einzelfirma ein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden. Geplant ist, dass die Einzelfirma im Jahr 2024 mit der GmbH zusammengeführt wird. Kann dies so gestaltet werden, dass der Investitionsabzugsbetrag in der GmbH dann weitergeführt wird? Denn einer aufgelöst würde, würde ja im Jahr 2022 eine entsprechend höhere Steuer anfallen (was vermieden werden soll). Vielen Dank für die Antwort und einen schönen Tag noch
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