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Gebäude auf fremden Grund und Boden,Vorsteuerberichtigung

Ehemann M betreibt einen laufenden Gewerbebetrieb "Handelsvertretung Massa-Haus". Er ist Bilanzierer und hat Sollversteuerung. Mit Datum (obligatorischer Vertrag) vom 12.09.2013 wurde von den Eheleuten zu je 1/2 ein Baugrundstück i.H.v. 65.000,00 € gemeinsam erworben. Bebaut wurde dieses mit einem Musterhaus für reine betriebliche Zwecke des M - Fertigstellungsdatum 31.10.2014 und Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten. Die Darlehensfinanzierung läuft vertraglich über beide Ehegatten. Zahlung von Zins und Tilgung erfolgt vom laufenden betrieblichen Konto des M. Aktiviert wurde 1/2 des Grund und Bodens und des Gebäudes mit AfA 3% als Betriebsvermögen des M. Als Nutzungsrecht/Aufwandsverteilungsposten wurde 1/2 des Grund und Bodens und des Gebäudes mit AfA 2% für den Anteil der Ehefrau im Anlagevermögen erfasst. Bis zum Ende des Jahres (November) 2023 soll das Grundstück vertraglich an eine Privatperson veräußert werden. Kaufpreis soll im Jahr 2024 fällig sein. Die stillen Reserven werden mit ca. 200.000,00 € angenommen. Frage: - Welche Fallstricke ergeben sich umsatzsteuerlich (§15 a UStG) ? - Sind nur 50% der stillen Reserven im Betriebsvermögen aufzudecken ? - Ergibt sich für die Ehefrau ein privates Veräußerungsgeschäft ?
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