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§ 16 EStG,§ 16 Abs. 3b EStG,§ 6 Abs. 5 Satz 2 EStG,Negatives Kapitalkonto bei Betriebsaufgabe

Ausgangssituation: GmbH & Co. KG GmbH = Komplementärin KG = Gesellschaft, welche den Geschäftsbetrieb betreibt Ein Kommanditist Problematik: Das Eigenkapital der KG ist im Steuerrecht negativ (rd. 600.000 €). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind i.H.v. rd. 900.000 € vorhanden. Der Wert der stillen Reserven, der sich im Gesamthandsvermögen befindet, entspricht ca. 400.000 €. Im Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten befindet sich eine Immobilie: stille Reserven ca. 500.000 €, keine Verbindlichkeiten. Geplant ist, die KG zu liquidieren bzw. zu beenden. Vorgehensweise: Gründung einer GbR (Stpfl. und Ehefrau) Anschl. Überführung des bisherigen Sonderbetriebsvermögens des Kommanditisten (Immobilie) in das Sonderbetriebsvermögen des Steuerpflichtigen der GbR. Somit keine Aufdeckung von stillen Reserven. (Ziel: Das sich im Sonderbetriebsvermögen befindliche Anwesen soll weiterhin Betriebsvermögen bleiben.) Komplementär-GmbH wird umgewidmet in die Betreiber-GmbH. Steuerpflichtiger (bisheriger Kommanditist) ist hier 100%iger Gesellschafter. Die KG soll dann liquidiert werden. Fragestellung: Wie verhält sich das negative Eigenkapital bei der Liquidierung? Muss dieses hinzugerechnet werden bzw. wie stellt sich diese Aufgabe nach § 16 EStG dar?
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