Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Darlehenszinsen,Zurechnung,GWG

Unternehmer U hat ein Darlehen aufgenommen. um die neue Geschäftsausstattung zu finanzieren. Dabei wurden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angeschafft sowie diverser "Kleinkram". Zum Teil sind hier auch Wirtschaftsgüter zwischen 60 € und 250 € dabei. Dabei handelt es sich um Geringwertige Wirtschaftsgüter, welche direkt als Aufwand gebucht werden dürfen. Auch diese Wirtschaftsgüter sind dazu bestimmt dem Betrieb länger zu dienen und stellen dementsprechend auch Anlagevermögen dar (mit dem Unterschied, dass sie nicht aktiviert werden, sondern direkt als Aufwand berücksichtigt werden). Die DL-Zinsen werden aufgeteilt in Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens und Zinsen für langfristige Verbindlichkeiten. Dazu wird eine Quote ermittelt. Nun stellt sich die Frage, ob die GWG bis 250,00 € bei der Quote für die Zinsen des Anlagevermögens mit berücksichtigt werden dürfen.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen