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§ 6b EStG,Rücklage

Sachverhalt: Ein Einzelunternehmen besitzt ein Objekt, dass zu 50 % Betriebsvermögen im Rahmen eines Sportgeschäftes ist und zu 50 % der privaten Vermietung dient. Das Sportgeschäft soll aufgegeben werden und eine Umnutzung des Betriebsvermögens in eine gewerbliche Vermietung erfolgen. Angedacht ist dann der Verkauf der gesamten Immobilie. Kann der Veräußerungsgewinn in eine § 6b Rücklage bzw. als Betriebsausgabe gemäß § 6c EStG eingestellt werden und später in ein anderes Gewebemietobjekt (Neubau) übertragen werden? Der privat vermietete Anteil ist zu 90% seit über 10 Jahren im Privatvermögen. Ein kleiner Anteil von 10% unterliegt noch der Spekulationsfrist – kommt hierfür auch ein Abzug in Betracht? Kommt es bei § 6b lediglich auf Betriebsvermögen an oder spielt der Gewerbezweck hierbei mit eine Rolle? Muss das Unternehmen auf das übertragen werden soll ebenfalls ein Einzelunternehmen sein oder kann dies auch eine GmbH sein?
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