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Mietereinbauten,Betriebsvorrichtungen

Mandant „A“ hält 100 % Kommanditanteil an einer A-GmbH & Co. KG („KG“). Er ist zu 100 % an der Komplementär-GmbH beteiligt und Geschäftsführer. Er verpachtet das Betriebsgrundstück mit Gebäuden an die KG (Sonderbetriebsvermögen = SBV). Hierauf werden Neubauten erstellt, die zum Produktionsablauf nötig sind. Gebäude werden im SBV erstellt, Einrichtung und Ausstattung in der KG. Folgende Problematik: Die KG hat Ersatz für die marode Spezialeinrichtung (Absperrungen) eines Gebäudeteils bereits vor Baubeginn neu gekauft und eingelagert. Die Renovierung wurde also verschoben, weil der Gebäudeteil im Zuge der Baumaßnahme abgerissen werden musste. Der Gebäudeteil wurde von A an anderer Stelle etwas größer neu errichtet. Hiernach wurde die Einrichtung durch die KG in den Neubau eingebracht. Die Einrichtung dient nicht dem Gebäude. Sie ist notwendig für die Produktionsabläufe der KG. Das Gebäude kann nach Entfernung der Einrichtung zu anderen Zwecken genutzt werden. Die Einrichtung hätte nach Entfernung aufgrund der festen Verbindung mit dem Boden wohl nur noch Schrottwert. Sind die Ausgaben für die Einrichtung Renovierungskosten der KG oder Mietereinbauten i.S. Betriebsvorrichtung als bewegl. Wirtschaftsgut oder Gebäudebestandteile mit entsprechend längerer Nutzungsdauer?
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