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Anschaffungskosten,§ 255 HGB,Vertragsstrafe

Unsere Mandantin ist eine GmbH und hat zwei Rennsimulatoren beim Verkäufer A als Anlagegut gekauft. Ursprünglich war geplant, diese Simulatoren von Verkäufer A bei Verkäufer B zu leasen. Nun wurde anders entschieden und es blieb beim Kauf bei Verkäufer A. Der Leasingvertrag war allerdings bereits unterschrieben und unsere Mandantin konnte noch vom Vertrag zurücktreten. Es werden aber Kosten aus dieser Nichteinhaltung des Vertrags entstehen. Zählen diese Kosten zu den Anschaffungs- bzw. zu den Anschaffungsnebenkosten der Simulatoren aus dem Kauf bei Verkäufer A?
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