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Betriebsaufspaltung,Wohnung

Beim Mdt. besteht eine Betriebsaufspaltung (Einzelunternehmen = Besitz, GmbH = Betrieb). Eines der bisher für die GmbH genutzten Gebäude wurde umgebaut, wodurch unter anderem auch Wohnräume entstanden sind. Davon soll eine Wohnung als "Betriebsleiterwohnung" an einen Angestellten der GmbH vermietet werden. Stellt diese Betriebsleiterwohnung eine wesentliche Betriebsgrundlage dar, sodass dieses Gebäude bzw. der Gebäudeteil der Betriebsleiterwohnung weiterhin zwingend im Besitzunternehmen zu bilanzieren ist?
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