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Realteilung,Wechsel Gewinnermittlungsart

Unsere Mandanten (zwei Herren) sind aktuell zu 50 % an einer gemeinsamen GmbH & Co. KG beteiligt. Diese GmbH & Co. KG wurde mit Wirkung zum 01.01.2023 real geteilt, beide Herren machen in einem jeweiligen Einzelunternehmen (GewB) weiter innerhalb derselben Branche. Herr A bilanziert ab dem 01.01.2023, Herr B hat sich für eine §-4-Abs.-3-EStG-Rechnung ab dem 01.01.2023 entschieden. Frage: Wie ist bilanziell die Umsetzung der Realteilung bei der GmbH & Co. KG und den Herren A und B vorzunehmen? Insbesondere geht es um die Punkte: Behandlung der Rückstellungen (JA, Gewährleistung) und Verbindlichkeiten/Forderungen/sonst. Vermögensgegenstände.
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