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Beteiligung an Kapitalgesellschaft,Beteiligung an Pesonengesellschaft,Sonderbetriebsvermögen I oder II

Natürliche Person A ist jeweils zu 95 % und natürliche Person B zu jeweils 5 % an der F-GmbH und Z-GmbH beteiligt. An der S-GmbH hält A 80 % und B 20 % der Anteile. A ist der Sohn von B. Bei allen drei GmbHs ist jeweils A alleiniger Geschäftsführer. Unternehmensgegenstand der GmbHs ist jeweils der Kauf, die Herstellung und der Vertrieb von Getränken. Die F-GmbH, Z-GmbH und S-GmbH sollen nun an der neu zu gründenden V-GmbH zu je 1/3 beteiligt werden. Alleiniger Geschäftsführer der V-GmbH wird A. Der Unternehmensgegenstand der V-GmbH ist Kauf, Vertrieb, Logistik und Handel von Getränken. Künftig sollen die Getränke der F-GmbH, Z-GmbH und S-GmbH nicht mehr direkt an Kunden verkauft werden, sondern ausschließlich an die V-GmbH. Die V-GmbH veräußert diese Getränke dann zentral weiter an Dritte. A betreibt mit seinem Vater B sowie Mutter C ein Weingut in Form einer GbR. A und C halten jeweils 25 % der Anteile, B 50 %. Des Weiteren sind A und B noch Gesellschafter einer GbR, die einen Abfüllbetrieb (Flaschenabfüllung von Getränken) betreibt. A hält an dieser GbR 35 % und B 65 %. Es gibt auch Leistungsaustausch (z.B. Abfülldienstleistungen) zwischen den beiden GbRs sowie zwischen den beiden GbRs und den GmbHs. Sind die GmbH-Anteile als (Sonder-)Betriebsvermögen von A und/oder B bzw. der GbR zu beurteilen?
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