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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsaufgabe

Mein Mandant betreibt seit vielen Jahren ein kleines Einzelhandelsgeschäft in der Rechtsform eines Einzelunternehmens. Im Einzelunternehmen ist eine PV-Anlage aktiviert. Diese ist nicht betriebsnotwendig. Sie befindet sich auf dem ausschließlich privat genutzten Einfamilienhaus des Unternehmers. Der frühere Berater hat sicher aus Vereinfachungsgründen und Kostengründen die PV-Anlage im Rahmen des bestehenden Einzelhandelsgeschäfts erfasst. Die Einnahmen aus der Einspeisung wurden demzufolge immer im Einzelunternehmen als Einnahmen gebucht. Dieses Jahr soll nun das Einzelhandelsgeschäft geschlossen werden. Die PV-Anlage auf dem EFH bleibt jedoch bestehen. Wie ist hier im Rahmen der Betriebsaufgabe nun mit der PV-Anlage zu verfahren, insbesondere im Hinblick auf den neu eingeführten § 3 Nr. 72 EStG (Überführung in ein anderes Betriebsvermögen oder Entnahme ins Privatvermögen?). Könnte es insoweit Auswirkungen auf die Gewährung des Freibetrags gem. § 16 Abs. 4 EStG geben? Umsatzsteuerlich bleibt es bei der PV-Anlage aus meiner Sicht bei Unternehmensvermögen. Die Einspeisung erfolgt nach wie vor mit USt.
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