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§ 16 EStG,Ausscheiden eines Mitunternehmers gegen Abfindung,Atypisch stille Gesellschaft (GmbH & atypisch still)

Sachverhalt lautet wie folgt: A ist mit 1/3 als atypisch stiller Gesellschafter am Gewinn und den stillen Reserven der S GmbH beteiligt. Laut Gesellschaftsvertrag kann die atypisch stille Gesellschaft zum Ende eines jeden Jahres gekündigt werden. Sofern die Gesellschaft gekündigt wird, sind dann eventuelle stille Reserven in Form eines Firmenwerts zu versteuern, auch wenn A hierfür keine Gegenleistung von den Gesellschaftern der S GmbH erhält?
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