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Vorbehaltsnießbrauch,Betriebsveräußerung im Ganzen,Aufgabe der Tätigkeit

Eine GbR vermietet einen Tennisplatz an den Tennisverein und auf demselben Grundstück eine Soccerhalle an die Betreiber der Soccerhalle. Das Grundstück befindet sich im Betriebsvermögen der GbR. Nun gibt es ein Angebot für den Verkauf des Grundstücks unter Nießbrauchvorbehalt für den Tennisplatz. Der Käufer hat im Grunde nur Interesse an der Halle. Unseres Erachtens wäre es so, dass der Veräußerungserlös des Grundstücks laufender Gewinn wäre, da die Tennis-GbR nach dem Verkauf weiterhin existiert und den Tennisplatz vermietet. Somit ist dies keine Betriebsveräußerung, sehen wir das so richtig? Oder kann man sagen, dass ja das gesamte Grundstück und somit die kompletten wesentlichen Betriebsgrundlagen verkauft wurden und der Tennisplatz künftig im Privatbereich einer dann lediglich vermögensverwaltenden GbR durch das Nießbrauchrecht vermietet wird? Des Weiteren müssten wir wissen, wie mit dem Wert des Nießbrauchs umzugehen ist. Wenn die GbR weiter vermietet, müsste der Wert des Nießbrauchs ja eigentlich gegen Erlös aktiviert und auf die Laufzeit des Nießbrauchs abgeschrieben werden. Würde sich der Erlös des Nießbrauchs dann nach dem Verkauf des Grundstücks richten, also entweder laufender Gewinn, wenn es keine Betriebsveräußerung wäre, oder eben bei einer Betriebsveräußerung ein Teil des ggf. begünstigten Verkaufserlöses sein?
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