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Veräußerung Mitunternehmeranteil,gesamthänderische Rücklage

im Zuge der Umwandlung eines EU in eine GmbH & Co.KG nach § 24 UmwStG wurde ein Betrag von ca. 375000 EURO einer gesamthänderich gebunden Rücklage zugeführt. Der Einbringende hat jetzt seinen Komplementär-Anteil an der GmbH & Co.KG veräußert. Wie muss ich die Rücklage jetzt bilanziell behandeln? Wird die Rücklage auf den neuen Gesellschafter übertragen oder muss ich diese auflösen?
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