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§ 15 EStG,H 15.7 EStH,Überlagern einer Betriebsaufspaltung

EF und EM sind zu jeweils 50 % an der RC GmbH beteiligt. Parallel sind EF und EM Eigentümer eines Grundstückes mit aufstehendem Gebäude, welches über eine EM EF GbR an die o.g. RC GmbH verpachtet wird (Betriebsaufspaltung). Die GmbH-Anteile sowie das Grundstück befinden sich im SBV der GbR von EF und EM. Es wurden aus der GbR gewerbliche Einkünfte erklärt. Das Kapital der GbR beträgt ca. TEUR 150. EF plant nun ihren 50%-GmbH-Anteil an fremde Dritte zu veräußern. Hierbei handelt es sich um die beiden derzeit angestellten Geschäftsführer (je 25 %) der RC GmbH. Der EM behält seine Anteile (vorerst). Sachverhalt A: Zur Vermeidung der Aufdeckung der stillen Reserven (50 % Grundstück EF) soll zunächst die GbR in eine GmbH und Co. KG umgegliedert werden. Das heißt, Gründung einer Verwaltungs-GmbH, welche dann als Komplementärin bei der GbR dient und zur Komplementärin der dann entstehenden GmbH & Co. KG wird. Parallel werden EF und EM zu Kommanditisten. Nach § 6 Abs. 5 EStG wird das Grundstück dann in das Vermögen der GmbH & Co. KG zu Buchwerten im Wege der Einzelrechtsnachfolge in das Gesamthandsvermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (je EUR 5.000) eingebracht. Nach § 5 GrEStG fällt keine Grunderwerbsteuer an, da die Beteiligungsverhältnisse gleichbleiben. Die GmbH & Co. KG vermietet dann (als Rechtsnachfolger der GbR) weiterhin das Grundstück an die RC GmbH. Durch diese Vorgehensweise bleibt das Grundstück „steuerverstrickt“ im Betriebsvermögen der GmbH & Co. KG; unabhängig von den Beteiligungsverhältnissen der RC GmbH. Sachverhalt B: Die Veräußerung der GmbH-Anteile der EF fällt dann gem. § 17 iVm. § 3 Nr. 40 EStG unter das Teileinkünfteverfahren. EM hat seinen 50%-Anteil an der RC GmbH weiterhin im SBV der nunmehr bestehenden GmbH & Co. KG. Folglich erfolgt die Berechnung der Einkommensteuer aus der o.g. Veräußerung nicht im Rahmen des § 16 iVm. § 34 EStG. Frage: Ist das ein gangbarer Weg zur Vermeidung der Aufdeckung der stillen Reserven, und können die hierzu notwendigen notariellen Verträge an einem Tag unterzeichnet werden resp. muss hier eine Reihenfolge eingehalten werden (Gründung GmbH, Gründung GmbH & Co. KG, Einbringung Grundstück, Veräußerung GmbH-Anteil)?
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