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Nießbrauch,Teilverzicht,Aufdeckung stiller Reserven

Der Grundbesitz vom Vater befindet sich im Sonder-BV einer GbR. Im GbR-Vertrag aus dem Jahr 2001 (Vater 60 % und B 40 %) steht: „Vater verpachtet im Wege eines gesonderten Pachtvertrages die von ihm bisher allein betriebene Baumschule mit allen Aktiva und Passiva, mit allen Einrichtungsgegenständen, Maschinen, Werkzeugen und Geräten zu den Buchwerten an die GbR. Dies gilt ebenfalls für den Firmenwert.“ Im Einzelunternehmen war auch der Grundbesitz. Der Grundbesitz und auch der GbR-Anteil wurden 2008 auf die Tochter übertragen. Der Vater hat sich ein unentgeltliches Nießbrauchsrecht für den Grundbesitz und auch den GbR-Anteil eingeräumt. Der Vater möchte nun Teile des Nießbrauchrechts „aufgeben“. Frage: Kann der Vater z.B. auf 30 % des Nießbrauchrechts „verzichten“, ohne dass stille Reserven aufgedeckt werden müssen?
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