- Neuordnung von Wohnungsbesitz
- 2022
- 2021
- 2020
- 2019
- Archiv
- Erbschaftsteuer Zuführung in das Stiftungsvermögen
- Betriebsveräußerung, Begünstigung
- Beschäftigung eines kroatischen Staatsbürgers in Deutschland
- Einkünfte aus Hongkong Besteuerung in Deutschland
- Tschechische Renteneinkünfte in Deutschland
- Offenbare Unrichtigkeit
- Feststellung der Liebhaberei
- Umsatzsteuer in Verbindung mit einer KG
- Gewährung Darlehen an Gesellschaft
- qualifizierter Anteilstausch
- Personengesellschaft Gewinnverteilung
- Separate Abschreibung Garagen
- Erhaltungsaufwand als Sonderausgaben bei dauernder Last
- Vorsteuerabzug
- vermögensverwaltende GmbH
- Einräumung Wohnrecht
- gewerbliche Prägung einer KG
- §11 EStG – Umsatzsteuervorauszahlungen Lastschrift
- Share Deals
- Möglichkeit Grundstücksübertragung auf Gesellschafter aus einer GmbH
- Sachentnahmen
- Betriebsübertragung/Frage zur unentgeltlichen Mitarbeit
- Zurechnung Einkünfte bei noch nicht erfülltem Vermächtnis?
- Trainer
- Voller Ansatz von Kosten für ein Arbeitszimmer bei Nutzung durch den angestellten Ehegatten
- Steuerpflicht
- Autoverkauf an ausländischen Diplomaten
- Betriebsprüfung Zeitraum bei Verschmelzung
- Neue Konsignationslagerregelung
- Sonderabschreibungen gem. § 7b EStG und zusätzliche Förderung
- Nießbrauch an einer Wohnung
- Grundstücksveräußerung vor Ablauf Seeling-Frist (zehn Jahre)
- Vorsteueraufteilung
- Umsatzsteuerpflicht als Verfahrensbeistand
- Verkauf von LuF-Flächen
- Verpflegungsmehraufwand
- Verkauf von GmbH-Anteilen
- Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer
- Unternehmensvermögen
- § 138a AO, länderbezogener Bericht
- MVZ in steuerrechtlicher Sichtweise: Einzelpraxis oder Personen- bzw. Kapitalgesellschaft
- Erwerb der Beteiligungen unter Zuführung zur Kapitalrücklage
- Einbau Lüftungsanlage und Klimatisierung in Hotel
- Schadenersatz
- Anrechnung der Gewerbesteuer bei Veräußerung
- Innergemeinschaftliche Lieferung
- Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen, Vorsteuerabzug
- Nachträgliche Bilanzausbuchung
- Entnahmewert Grundstück
- Brexit
- Organschaft bei Personengesellschaften
- Beschränkte Steuerpflicht
- Notwendiges Betriebsvermögen
- Kürzung Gewerbeertrag weiterhin möglich
- Ausschüttung GmbH
Sachverhalt: A ist Eigentümer des Einzelunternehmens/Gesellschafter, der GmbH & Co. KG, der Verwaltung-GmbH (Ein-Mann-GmhH & Co. KG). Es besteht eine Betriebsaufspaltung zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH & Co. KG. A vermietet entgeltlich das Anlagevermögen (Betriebsgebäude, Maschinen) aus einem Einzelunternehmen an die GmbH & Co. KG. A ist Gesellschafter-Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH. Er bezieht eine Tätigkeitsvergütung, welche direkt von der KG an ihn ausbezahlt wird. Die GmbH & Co. KG bezahlt an die Verwaltungs-GmbH lediglich eine Haftungsvergütung sowie eine Verzinsung des Gesellschaftersdarlehens. Das Finanzamt hat uns aufgefordert, eine Stellungnahme zur umsatzsteuerlichen Organschaft abzugeben. Nach der neuen Rechtsprechung liegt meiner Ansicht nach unstrittig eine Organschaft zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH & Co. KG vor. A wird hierbei zum Organträger. Das Finanzamt will nun jedoch auch die Verwaltungs-GmbH mit in den Organkreis aufnehmen. Ist dies zutreffend? Liegt hier eine wirtschaftliche Eingliederung auf Grund der Geschäftsführung von A, der Haftungsvergütung und der Verzinsung des Gesellschafterkontos vor?

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