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Einlage,Beteiligung,SBV

An der Besitzgesellschaft AB GmbH & Co. KG sind die Eheleute A und B mit jeweils 50 % beteiligt. Im Betriebsvermögen der AB GmbH & Co. KG befinden sich Gesellschaftsanteile an der Betriebskapitalgesellschaft X GmbH in Höhe von 98,8462 %. Die Besitzgesellschaft vermietet umfangreiches Immobilienvermögen an die Betriebskapitalgesellschaft. Zwischen der Besitz- und Betriebskapitalgesellschaft besteht unstreitig eine Betriebsaufspaltung. Die beiden Söhne der Eheleute (S1 und S2) halten die restlichen Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft in Höhe von jeweils 0,5769 %. Die Söhne sind an der Besitzgesellschaft nicht beteiligt. Sie halten ihre Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft im steuerlichen Privatvermögen. Die Eltern wollen nun Anteile der Besitzgesellschaft im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf ihre Söhne S1 und S2 übertragen. Durch die Schenkung würden S1 und S2 Teil der Betriebsaufspaltungen werden und die Gesellschaftsanteile würden ins Sonderbetriebsvermögen bei der AB GmbH & Co. KG eingelegt. Folgende Fragen stellen sich mir in diesem Zusammenhang: 1. Wie erfolgt die Bewertung dieser Einlage? Meines Erachtens gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 mit dem Teilwert. Ein Ansatz mit den Anschaffungskosten liegt nicht vor, da die Anteile nicht innerhalb der letzten drei Jahre angeschafft bzw. es sich nicht um einen Anteil i. S. d. § 17 EStG handelt. 2. Ist § 20 Abs. 2 EStG einschlägig? 3. In den Anteilen an der Besitzkapitalgesellschaft sind hohe stille Reserven enthalten. Würde durch die Schenkung und die nachfolgende Einlage ein steuerbarer Tatbestand ausgelöst? Oder erfolgt ein "Parken" des Betrags zwischen Anschaffungskosten und Teilwert bis zum Zeitpunkt einer tatsächlichen Veräußerung der Anteile? 4. Falls ein steuerbarer Tatbestand ausgelöst wird: gibt es Vermeidungsstrategien? Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Freundliche Grüße Gerald Froschauer
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