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§ 16 EStG,Anwachsung

Es existierte eine GbR mit den Gesellschaftern B zu 70 % und C zu 30 %. Zum 31.03 schied der Gesellschafter C auf eigenen Wunsch aus der GbR aus. Sein Kapitalkonto betrug zu diesem Zeitpunkt 13.500 €. Als Abfindung erhielt er lediglich 1.000 €. Ist es zutreffend, dass C einen Veräußerungsverlust i. S. d. § 16 EStG i. H. v. 12.500 € erzielt hat? B führt die ehemalige GbR nun als Einzelunternehmen fort. Ist bei der Eröffnungsbilanz des Einzelunternehmens eine Abstockung des Anlagevermögens i. H. v. 12.500 € vorzunehmen?
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