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Steuerbefreiung,PV-Anlage

Mein Mandant betreibt seit vielen Jahren Photovoltaikanlagen, diese sind im Wesentlichen auf gepachteten Dächern installiert, eine Anlage auch auf Eigentum. Es handelt sich insgesamt um acht Anlagen, sie wurden im Rahmen eines Gewerbebetriebes "Photovoltaikanlagen" als Betriebsvermögen erfasst, es wird bilanziert. Bei den Anschaffungen in den Jahren 2002 und 2003 wurden Rücklagen gem. § 6b EStG auf diese übertragen und für die Rückbauverpflichtungen auf den fremden Dächern wurden Rückstellungen gebildet. Sämtlicher Strom wird ins Netz eingespeist. 1) Handelt es sich ab 2022 bei den Einspeisevergütungen aus allen Anlagen um steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG (folgend: Leistungen laut Marktstammdatenregister)? 7,20 kWp gepachtet, installiert auf gewerblich genutzten Garagen 5,04 kWp gepachtet, installiert auf einem Mehrfamilienhaus 10,56 kWp gepachtet, installiert auf einer Scheune 10,08 kWp gepachtet, installiert auf einer Scheune 24,60 kWP gepachtet, installiert auf einer Gewerbeimmobilie (Autuhaus nebst Werkstatt) 20,04 kWp Eigentum, installiert auf einer Scheune, die als Betriebsvermögen des Gewerbebetriebes "Photovoltaikanlagen" bilanziert wird 5,88 kWp gepachtet, installiert auf einem Einfamilienhaus 9,60 kWp gepachtet, installiert auf einer Scheune = 93,00 kWp gesamt 2) Die Pachtverträge laufen jetzt aus, es ist noch nicht geklärt, ob die Anlagen an die Dacheigentümer verkauft (ggf. auch unentgeltlich übertragen) werden oder abgebaut werden müssen. Sind im Falle eines Verkaufs die Verkaufserlöse aller Anlagen steuerfrei gem. § 3 Nr. 72 EStG? 3) Führen die Auflösungen der Rückbauverpflichtungen zu ertragsteuerpflichtigen Erträgen oder ist hierauf ebf. § 3 Nr. 72 EStG anwendbar? 4) Kann die Scheune im Eigentum (siehe Punkt 1), die ursprünglich bei Installation der Anlage vom land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen in das gewebliche Betriebsvermögen überführt wurde, gem. § 6 Abs. 5 EStG zum Buchwert (1,00 €) wieder vom gewerblichen Betriebsvermögen in das land- und forstwirtschaftliche Betriebsermögen (zurück) überführt werden? Gibt es hier ggf. ein Problem mit der Gewst?
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