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Leasing,Zurechnung des geleasten Wirtschaftsguts,Bilanzielle Darstellung

Der Kauf einer Hebebühne wird über einen Leasing-Vertrag abgewickelt. lt. vorliegendem Leasing-Vertrag im sale-and-lease-back-Verfahren. Der Kaufpreis wurde schuldbefreiend ( für unseren Mandanten ) vom Leasinggeber direkt an den Hersteller bezahlt. Der Leasingvertrag läuft über 72Monate. Die Nutzungsdauer des WG lt. Tabelle ist 15 Jahre ( Hebebühne ) lt. vorliegendem Vertrag ist kein Restbetrag zu bezahlen. Das Eigentum geht nach den 72 Monaten ohne Restzahlung auf unseren Mandanten über. Frage: Ist das überhaupt ein Leasingfall? Wer bilanziert das WG? Ohne Restsumme gibt es keine AK nach Ablauf des Vertrages.
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