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Reisekosten,Fahrten

Mein Mandant betreibt ein Einzelunternehmen. Firmensitz ist gleichzeitig der Wohnsitz. Hier hat er ein häusliches Arbeitszimmer und mehrere Garagen, in denen er sein Material etc. lagert. Darüber hinaus hat er ein angemietetes Büro im Ort A bei Auftraggeber A in ca. 10 km Entfernung; an diesem Ort arbeiten regelmäßig seine beiden Mitarbeiter. Der Unternehmer selbst arbeitet abgesehen von der Bürotätigkeit, welche er in seinem häuslichen Arbeitszimmer ausübt, im Ort B bei Auftraggeber B in ca. 200 km Entfernung. Um Übernachtungskosten zu sparen, hat er sich ein Wohnmobil zugelegt, und er fährt damit montags nach B und donnerstags zurück. Kann er die Fahrten als Reisekosten geltend machen? Und kann er hier die Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer in Höhe von 8 € pro Nacht ansetzen?
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